DSGVO: Braucht man jetzt auch dann ein Consenttool, wenn man keine einwilligungspflichtigen Cookies setzt?

  • Ich bin gerade etwas verwirrt und frage mich, ob ich für eine Webseite auch dann ein Consenttool benötige, wenn ich nur die Suite für die Seite verwenden. Es gibt dort nichts einwilligungspflichtiges, also weder Videos, noch Bilder und erst recht keine Werbung und Tracking. Außer Google reCAPTCHA nutze ich dort nichts externes, also alles Standard. Mich hat jetzt der letzte Newsletter von e-recht24 etwas ins Zweifeln gebracht.

  • Es geht um diesen Newsletter: https://www.e-recht24.de/artikel/datens…pk_medium=email

    Der kam bei mir am 06.10.21

    Zitat

    2. Ist ein Cookie Hinweis Pflicht, was können Webseitenbetreiber konkret tun?

    ...

    Der Mittelweg: Info per Cookie Banner

    Sie informieren den Nutzer Ihrer Website beim ersten Seitenaufruf über das Verwenden von Cookies und sein Widerspruchsrecht (Cookie Banner), verzichten aber auf eine vorherige Zustimmung, also auf eine Einwilligung. Der Nutzer muss hier also nicht klicken und bestätigen.

    Risiko: Sehr hoch, denn Sie verstoßen damit gegen die Rechtsprechung des EuGH, BGH und das TTDSG, das ab dem 1.12.2021 gilt.

    Wenn ich das jetzt nochmal lese, kann bei mir wohl doch alles bleiben, wenn da keine einwilligungspflichtigen Cookies gesetzt werden.

  • Prinzipiell gilt, dass für essenzielle Cookies keine Einwilligung notwendig ist. Dazu gehören in erster Linie die Cookies, die die Software im Standardumfang setzt, weshalb das Cookie-Banner im Standardumfang der Software auch ausreichend ist. Andere, essenzielle Dienste (z.B. reCaptcha) müssen ebenfalls nicht akzeptiert werden, jedoch bedarf es hier mindestens eines Passus in der DSE.

    Bei Medienanbietern (z.B. YouTube) sieht es wieder anders aus. Das sind funktionelle Dienste, die du nach aktueller Rechtslage nicht ohne Zustimmung des Besuchers automatisch einbinden darfst. Hierfür wäre also entweder ein Consent-Dialog erforderlich, oder die seit 5.4 integrierte Medien-Freigabe, bzw. unsere Erweiterung (für WSC < 5.4 Pflicht, ab 5.4 optional). Selbiges gilt im Prinzip für alle externen Dienste, die Besucherinformationen erhalten und ggf. verarbeiten, aber auch eigene (selbst gehostete) Dienste, die beispielsweise der Analyse dienen (z.B. Piwik, oder auch der Multihunter).

    TL;DR: Wenn du die Software so betreibst, wie du sagst, musst du nach heutigem Stand meiner Einschätzung nach keine weiteren Maßnahmen treffen.

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